Die Hauptversammlung von Reply S.p.A. [EXM, STAR: REY], die heute zusammengekommen ist, hat den Jahresabschluss für das Jahr 2024 gebilligt und die Ausschüttung einer Brutto-Dividende von 1,15 Euro je Aktie genehmigt.
Die Dividende wird am 21. Mai 2025 ausgezahlt, wobei das Ex-Datum mit 19. Mai 2025 und der Stichtag (record date) mit 20. Mai 2025 festgesetzt sind.
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024
Die Reply-Gruppe beendete das Geschäftsjahr 2024 mit einem Konzernumsatz von 2.295,9 Millionen Euro, ein Plus von 8,4% im Vergleich zu 2.118,0 Millionen Euro im Jahr 2023.
Das konsolidierte EBITDA belief sich auf 410,6 Millionen Euro, ein Anstieg um 16,6% im Vergleich zu 352,1 Millionen Euro in 2023.
Das EBIT, von Januar bis Dezember, betrug 330,4 Millionen Euro, ein Anstieg um 12,9% gegenüber 292,7 Millionen Euro in 2023.
Der Jahresüberschuss der Gruppe belief sich auf 211,1 Millionen Euro. Im Jahr 2023 betrug der entsprechende Wert 186,7 Millionen Euro.
Die Hauptversammlung hat außerdem die folgenden Beschlüsse gemäß den Vorschlägen des Verwaltungsrats gefasst:
Die Ermächtigung zum Ankauf bzw. zur Veräußerung eigener Aktien wurde genehmigt
Die Hauptversammlung hat eine neue Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien genehmigt, wodurch die derzeit gültige und am 23. April 2024 genehmigte Ermächtigung ersetzt wird. Vorrangiges Ziel dieser Ermächtigung ist der Erwerb von Aktien zur Bedienung von Aktienvergütungsplänen, von Transaktionen zum Erwerb von Beteiligungen, von außerordentlichen Finanztransaktionen und/oder zum Abschluss von Vereinbarungen mit strategischen Partnern.
Die Genehmigung gilt für 18 Monate ab dem Beschlussdatum für maximal 3.607.950 Stammaktien (entspricht 9,64398% des derzeitigen Geschäftskapitals) zu einem Nennwert von 0,13 Euro je Aktie für einen maximalen Nennwert von insgesamt 469.033,5 Euro, mit einer maximalen Finanzierungsverpflichtung von 550 Millionen Euro.
Der Kaufpreis darf nicht unter dem Nennwert (derzeit 0,13 Euro) bzw. nicht mehr als 20% über dem am Tag vor dem Kauf am MTA-Markt verzeichneten offiziellen Preis liegen.
Billigung des Vergütungsberichtes
Die Hauptversammlung genehmigte auch den zweiten Abschnitt des Vergütungsberichts, der gemäß Artikel 123-ter des Gesetzesdekrets 58/1998 erstellt wurde.
Der Leiter des Konzernrechnungswesens, Dott. Giuseppe Veneziano, erklärt im Sinne von Absatz 2, Artikel 154-b des Finanzgesetzes, dass die Zahlen aus dieser Mitteilung den dokumentierten Ergebnissen, Büchern und Buchungsunterlagen entsprechen.
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Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung, die italienische Version hat Vorrang.
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