Arqit Limited („Arqit“), ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Quantenverschlüsselungstechnologie, hat heute einen Aufsatz mit dem Titel „Digital Assets in a Post-Quantum World“ (Digitale Assets nach Einführung der Quantencomputer) veröffentlicht.
Die gesamte IT-Industrie wird vom US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology mit hoher Priorität dazu aufgefordert, ihre Verschlüsselungstechnologien aufzurüsten. Die gemeinhin vorgeschlagenen Nachrüstungen von Algorithmen sind für Blockchains grundsätzlich ungeeignet. Arqit hat jedoch hierfür die Lösung.
Das Platform-as-a-Service-Verschlüsselungsprodukt QuantumCloudTM von Arqit konnte bereits bedeutende Kunden aus den Bereichen Verteidigung, Telekommunikation, Automatisierung und Finanzdienstleistungen mit einem Auftragsbestand in Höhe von 130 Millionen Dollar gewinnen. Nun kündigt das Unternehmen die Absicht an, für die Blockchain-Branche Sicherheitstechnologie einer neuen Dimension bereitzustellen.
Ein im Juli veröffentlichter Aufsatz der University of Surrey1 zeigt auf, dass Quantencomputer die für Blockchains verwendete Kryptografie endgültig wertlos machen werden.
Der Aufsatz von Arqit über digitale Assets erläutert, auf welche Weise man digitale Assets und die unterstützende Infrastruktur wie Wallets und Börsen vor Quantencomputerangriffen schützen kann.
Mit der rasanten Ausbreitung der Blockchain-Technologie in zahlreichen Einsatzfeldern, insbesondere in den Bereichen digitales Zentralbankgeld und Finanzdienstleistungen, ist es zwingend erforderlich, dass digitale Assets quantensicher sind, wenn sie die durch die Weiterentwicklung der Quantencomputer mögliche immer eingehendere Analyse überstehen sollen. Darüber hinaus müssen Blockchain-Technologien, um im Mainstream florieren zu können, den Spagat zwischen den Anforderungen an die Privatsphäre der Nutzer einerseits und den Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften andererseits schaffen – eine Herausforderung, die noch nicht bewältigt ist.
Der wissenschaftliche Aufsatz von Arqit über digitale Assets beschreibt eine neue Technologieebene, die Sicherheit gegen Quantencomputerangriffe bietet. Sie stellt die Vertraulichkeit von Transaktionen sicher und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie ist etwa 1.400 Mal weniger rechenintensiv als typische Post-Quantum-Algorithmen – ein entscheidender Vorteil, wenn es darum geht, Sicherheit und Geschwindigkeit unter einen Hut zu bringen. Die Lösung beinhaltet zudem eine patentierte Technologie, die die Energieeffizienz aller beteiligten Hardware-Komponenten misst, wodurch die Algorithmen eine bessere CO2-Bilanz aufweisen als PKI (Public Key Infrastructure). Den Aufsatz finden Sie unter www.arqit.uk/investors.
David Williams, Gründer und CEO von Arqit, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Unser Produkt für digitale Assets ermöglicht es Regierungsbehörden, Unternehmen und dezentralen Netzwerken, die Blockchain-Technologie für den Einsatz im großen Maßstab zu nutzen und gleichzeitig sowohl die Privatsphäre der Nutzer als auch die Umwelt zu schützen. Die Welt braucht eine stärkere, einfachere Verschlüsselung, um Cyberangriffe von heute und auch Quantencomputerangriffe von morgen abwehren zu können. Die Blockchain-Technologie kann ohne die Verbesserungen, für deren Bereitstellung Arqit herausragend aufgestellt ist, nicht florieren.“
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Über Arqit Limited:
Arqit liefert eine einzigartige Platform-as-a-Service-Umgebung zur Quantenverschlüsselung, die die Datenverbindungen jedes vernetzten Geräts vor heutigen und künftigen Angriffsformen schützt – einschließlich Attacken durch Quantencomputer. Das Produkt von Arqit, QuantumCloud™, ermöglicht es jedem Gerät, eine einfache Software mit weniger als 200 Codezeilen herunterzuladen, die im Zusammenspiel mit einem beliebigen anderen Gerät Schlüssel erstellen kann. Die Schlüssel sind „trustless“, rechnerisch sicher und werden erst in dem Moment erstellt, in dem sie benötigt werden. QuantumCloud™ kann unbegrenzte Mengen von Schlüsseln in unbegrenzten Gruppengrößen erzeugen und den sicheren Ein- und Austritt eines Geräts in einer Gruppe regeln. Der adressierbare Markt für QuantumCloud™ ist im Prinzip jedes vernetzte Gerät. Die Freigabe von QuantumCloudTM 1.0 für das erste Kundensegment ist für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant. Bisher liegen Aufträge im Umfang von 130 Mio. US-Dollar vor*.
Am 12. Mai 2021 unterzeichnete Arqit mit der Special Purpose Acquisition Company Centricus Acquisition Corp (NASDAQ: CENHU, CENH, CENHUW) eine endgültige Fusionsvereinbarung, die vorsieht, dass Arqit unter dem Namen Arqit Quantum Inc. als börsennotiertes Unternehmen an der Nasdaq-Börse gehandelt werden wird.
*zum Datum der Veröffentlichung der Pressemitteilung
Zusätzliche Hinweise
Diese Pressemitteilung bezieht sich auf die geplante Transaktion zwischen Arqit Limited („Arqit“), Centricus Acquisition Corp. („Centricus“) und Arqit Quantum Inc. („Pubco“), einer neu gegründeten Cayman-Holdinggesellschaft. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung dar, noch erfolgt ein Verkauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gegen die dort geltenden Wertpapiergesetze verstoßen würde. Vor dem Hintergrund der geplanten Transaktion hat Pubco bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission („SEC“) eine Registrierungserklärung auf Formular F-4 eingereicht, die eine Stimmrechtsvollmacht von Centricus in Verbindung mit der Einholung von Vollmachten für die Abstimmung der Centricus-Aktionäre in Bezug auf die geplante Transaktion und andere Angelegenheiten, die in der Registrierungserklärung beschrieben werden können, beinhaltet. Pubco und Centricus planen außerdem die Einreichung weiterer Unterlagen bei der SEC zur geplanten Transaktion. Eine Stimmrechtsvollmacht und ein Prospekt werden an alle Inhaber von Centricus-Stammaktien der Klasse A verschickt. BEVOR SIE EINE STIMM- ODER ANLAGEENTSCHEIDUNG TREFFEN, WIRD DEN INVESTOREN UND WERTPAPIERINHABERN NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, DAS FORMULAR F-4 UND DIE STIMMRECHTSVOLLMACHT BZW. DEN PROSPEKT BEZÜGLICH DER GEPLANTEN TRANSAKTION SOWIE ALLE ANDEREN RELEVANTEN DOKUMENTE, DIE BEI DER SEC IN VERBINDUNG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION EINGEREICHT WURDEN, SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG ZU LESEN, SOBALD DIESE VERFÜGBAR SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GEPLANTEN TRANSAKTION ENTHALTEN. Die Stimmrechtsvollmacht bzw. der Prospekt sowie sonstige Unterlagen, die Informationen über Arqit und Centricus enthalten, werden auf der Internetseite der SEC (http://www.sec.gov) kostenlos zur Verfügung stehen. Sobald verfügbar, können die Stimmrechtsvollmacht bzw. der Prospekt ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von Arqit unter www.arqit.uk heruntergeladen oder direkt über Centricus Acquisition Corp., PO Box 309, Ugland House, Grand Cayman, KY1- 1104, Cayman Islands, bezogen werden.
Bewerber um Stimmrechtsvollmachten
Arqit, Centricus und ihre jeweiligen Directors, Geschäftsführer und sonstige Mitglieder des Managements und der Belegschaft gelten nach den Regeln der SEC als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten von Centricus-Aktionären im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Informationen über die Directors und Geschäftsführer von Centricus und deren Besitz an Wertpapieren von Centricus werden in der Stimmrechtsvollmacht bzw. im Prospekt dargelegt, sobald diese verfügbar sind. Zusätzliche Informationen über die Bewerber um Stimmrechtsvollmachten sowie eine Beschreibung ihrer direkten und indirekten Interessen werden in der Stimmrechtsvollmacht bzw. im Prospekt enthalten sein, sobald diese bzw. dieser vorliegt. Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Interessierte sollten die Stimmrechtsvollmacht bzw. den Prospekt sorgfältig lesen, bevor sie Entscheidungen über Stimmrechte oder Investitionen treffen. Diese Dokumente sind kostenlos bei den oben genannten Quellen erhältlich.
Weder Angebot noch Aufforderung
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung dar, noch erfolgt ein Verkauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gegen die dort geltenden Wertpapiergesetze verstoßen würde. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act oder einer Ausnahmeregelung entspricht.
Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Erwartungen und Überzeugungen von Arqit und Centricus im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den aktuellen Erwartungen abweichen. Diese Faktoren lassen sich nicht präzise vorhersagen und liegen möglicherweise außerhalb des Einflussbereichs von Arqit und Centricus. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung oder an anderer Stelle beziehen sich nur auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Von Zeit zu Zeit ergeben sich neue Unwägbarkeiten und Risiken, und es ist für Arqit und Centricus nicht möglich, diese Ereignisse oder deren Auswirkungen auf Arqit und Centricus vorherzusagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind weder Arqit noch Centricus dazu verpflichtet, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung oder an anderer Stelle nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu revidieren. In Anbetracht dieser Risiken und Unwägbarkeiten sollten Investoren in Betracht ziehen, dass Ergebnisse, Ereignisse oder Entwicklungen, die in einer zukunftsgerichteten Aussage dieser Pressemitteilung erwähnt werden, möglicherweise nicht eintreten. Zu den Unwägbarkeiten und Risikofaktoren, die die zukünftige Entwicklung von Arqit und Centricus beeinflussen und dazu führen könnten, dass die Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung abweichen, gehören unter anderem: (I) die Möglichkeit, dass der Unternehmenszusammenschluss nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vollzogen wird, was sich negativ auf den Kurs der Wertpapiere von Centricus auswirken kann; (II) das Risiko, dass der Unternehmenszusammenschluss nicht innerhalb der von Centricus gesetzten Frist für den Unternehmenszusammenschluss vollzogen wird und das mögliche Scheitern der Beantragung einer Fristverlängerung für den Unternehmenszusammenschluss, falls diese von Centricus eingereicht wird; (III) die Nichterfüllung der Bedingungen für den Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich der Genehmigung der Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) durch die Aktionäre von Centricus und der Bereitstellung der Mindesteinlage auf das Treuhandkonto nach etwaigen Rückkäufen durch die Aktionäre von Centricus; (IV) das Fehlen eines unabhängigen Gutachtens für die Entscheidung, ob der Unternehmenszusammenschluss erfolgen soll oder nicht; (V) das Eintreten eines Ereignisses, einer Veränderung oder eines anderen Umstandes, der zur Kündigung der Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) führen könnte; (VI) die Auswirkung der Ankündigung oder der Anhängigkeit des Unternehmenszusammenschlusses auf die Geschäftsbeziehungen, das Betriebsergebnis und das Geschäft des Unternehmens im Allgemeinen; (VII) das Risiko, dass der Unternehmenszusammenschluss die aktuellen Pläne und den Betrieb des Unternehmens beeinträchtigt; (VIII) der Ausgang jeglicher rechtlicher Verfahren, die gegen das Unternehmen oder gegen Centricus im Zusammenhang mit der Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) oder dem Unternehmenszusammenschluss eingeleitet werden könnten; (IX) die Fähigkeit, die Notierung der Wertpapiere von Centricus an einer nationalen Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten; (X) Veränderungen in konkurrierenden und regulierten Branchen, in denen das Unternehmen tätig ist, Unterschiede bei der Betriebsleistung zwischen Wettbewerbern, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, die sich auf das Geschäft des Unternehmens auswirken, und Änderungen bei der Kapitalstruktur des Konzerns; (XI) die Fähigkeit, Geschäftspläne, Prognosen und andere Erwartungen nach Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses umzusetzen und zusätzliche Chancen zu erkennen und zu nutzen; (XII) die potenzielle Unfähigkeit des Unternehmens, seine Pipeline oder den Auftragsbestand in Umsatzerlöse umzuwandeln; (XIII) die potenzielle Unfähigkeit des Unternehmens, seine noch in der Entwicklung befindliche Betriebstechnologie erfolgreich bereitzustellen; (XIV) die potenzielle Verzögerung der Markteinführung der Produkte des Unternehmens; (XV) das Risiko einer Unterbrechung oder eines Ausfalls der Informationstechnologie und des Kommunikationssystems des Unternehmens und (XVI) die Durchsetzbarkeit von Rechten des Unternehmens an geistigem Eigentum.
1Assessment of Quantum Threat To Bitcoin and Derived Cryptocurrencies (iacr.org) https://eprint.iacr.org/2021/967
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