Bundeskartellamt entscheidet: Kreditinstitute dürfen Direktüberweisung nicht behindern
Das Kartellamt hat Online-Banking-Bedingungen vieler Kreditinstitute für rechtswidrig erklärt. Die Richter sind der Meinung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet beschränken und gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen.
Geklagt hatte der Banking-Dienstleister SofortÜberweisung, weil Formulierungen in den AGB der kontoführenden Institute, die eine Nutzung von Diensten wie SofortÜberweisung behindern, unwirksam seien und einen Kartellverstoß darstellten.
“Die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft führen zu einer Behinderung von neuen und innovativen Dienstleistungsangeboten auf dem wachsenden Markt für Bezahlverfahren im Internethandel”, erklärte schließlich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
„Durch diese Regelung wurde und wird die Nutzung von bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet erheblich behindert. Die Anbieter dieser Bezahlverfahren haben ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das eine preisgünstigere Alternative zu den bereits am Markt etablierten Bezahlverfahren darstellt und ein Bedürfnis von Online-Kunden und Online-Händlern nach einer preiswerten und schnellen Zahlungsoption deckt“, meldet die Behörde.
Die gezielte Marktabschottung durch deutsche Banken sei ein schwerwiegender Kartellverstoß. Da es sich allerdings erst einmal nur um eine Feststellugsklage handelt, haben die Banken noch ausreichend Zeit, ,it neuen Klauseln zu reagieren – bis der Fall weiter im EuGH verhandelt wird.
Vorerst verweist das Kartellamt auf die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, die den fairen Wettbewerb zwischen Banken und Zahlungsauslösediensten sichern soll. Die beanstandeten AGB sorgten für eine rechtliche Marktzutrittsschranke und verstoße damit gegen EU-Recht.
Die Aufforderung des Bundeskartellamts von 2010 an den Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft, Online-Banking-Bedinungen in den AGB zu korrigieren, verpuffte seinerzeit. Das neue Urteil kann also auch als Reaktion auf “Das Schweigen der Banker” gesehen werden.