Das Landgericht München 1 hat Tonerhändler verteilt, gegen die Samsung bereits im Dezember 2013 geklagt hatte (Aktenzeichen 7 O 18276/14, 7 O 18277/14, 7 O 18278/14 and 7O 18279/14).
Die Anbieter nachgebauter Tonerkassetten, so Samsung, hatten diese für den Laserdrucker CLP-620 angeboten und dabei Patente verletzt. Der Weiterverkauf wurde in einer einstweiligen Verfügung unterbunden, bereits ausgelieferte mussten zurückgerufen werden.
Die Rückruforder bezieht sich auf Tonerkasetten bis zum Kaufdatum vom 24. Juli 2013. Allerdings läuft ein Einspruchsverfahreen beim Patentamt München gegen das beklagte Patent, und so können die Reseller sich mit einem positiven Bescheid gegen das Samsung-Patent ihren möglichen Widerspruch gegen das Urteil des Landgerichts zu Felde führen.
Die Namen der vier Händler wollten weder Gericht noch Samsung nennen – das dürfen sie erst, wenn auch ein Einspruch scheitert.
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