Klage wegen unlöschbarer Smartphone-Apps
Die Shanghai Consumer Rights Protection Commission wirft den Herstellern vor, ihre Smartphones mit vorinstallierten und nicht löschbaren Apps auszuliefern. Die Verbraucherschützer wollen durch eine gerichtliche Entscheidung erreichen, dass die Anbieter schon auf der Packung über vorinstallierte Anwendungen informieren müssen. Außerdem sollen sie Anleitungen dazu geben, wie sie zu entfernen sind.
Die Organisation berichtete von 20 untersuchten Geräten, die zahlreiche unerwünschte vorinstallierte Anwendungen aufwiesen. Diese hätten zudem teilweise ein vom Kunden bezahltes Volumen an Mobilfunkdaten in Anspruch genommen, wenn sie sich automatisch aktualisierten. Das Samsung SM-N9008S fiel demnach mit 44 vorinstallierten Anwendungen auf, das Oppo X9007 mit 71 Apps. Weder das koreanische noch das chinesische Unternehmen hätte die Kunden über diese lästige “Bloatware” informiert, was eine Verletzung von Verbraucherrechten darstelle.
“Dieses juristische Verfahren ist unser letzter Versuch, die Verbraucherrechte zu schützen, nachdem alle anderen Vorgehensweisen vergeblich waren”, sagte Tao Ailian, Generalsekretär der Organisation. “Wir hoffen, dass es andere Firmen in diesem Bereich dazu zwingt, die unzumutbare, aber gängige Praxis der vorinstallierten Apps ohne Information der Nutzer aufzugeben. Das ist etwas, das dringend notwendig ist für eine gesunde Entwicklung der gesamten Branche.”
Mit den Klagen gegen Samsung und Oppo hat das zuständige Gericht in Shanghai erstmals solche Klagen angenommen. Die beiden Hersteller haben jetzt 15 Tage Zeit, darauf zu reagieren und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Danach wird das Gericht voraussichtlich die Verhandlungstermine anberaumen, berichtet Shanghai Daily.
In Südkorea schreiben schon seit Anfang letzten Jahres Richtlinien des zuständigen Ministeriums den Mobilfunkanbietern vor, den Smartphone-Nutzern die Löschung unerwünschter vorinstallierter Apps zu ermöglichen. Ausgenommen sind nur einige unverzichtbare Anwendungen, die die WLAN-Verbindung, Geräteeinstellungen, die Nahfunktechnik NFC und einen App Store betreffen. Die Regulierer geben außerdem vor, dass den Nutzern detaillierte Informationen darüber zustehen, wie viel Speicherplatz die vorinstallierten Apps beanspruchen – und ihnen ist der exakte verbleibende Platz zu nennen. Sie bezeichneten ihre Maßnahme als weltweit erste Regelung dieser Art.
Da in Deutschland Vieles geregelt ist, aber nicht das, sollten Händler von sich aus die Kunden darauf aufmerksam machen, dass einige unlöschbare Apps auf Samsung-Smartphones liegen, um etwaigen Rückforderungen zu entgehen. Die Erfahrung mit Samsung bei anderen Problemen zeigte jedoch, dass der Hersteller etwa bei defekten Akkus so kulant war, Austauschakkus kostenfrei zu senden. Ob so etwas Ähnliches mit Apps möglich ist, ist zu bezweifeln – aber wer zuvor den Käufer informiert, sollte geschützt sein.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]