Update: Am 7. Januar hat JoWooD die Erföffnung eines Sanierungsverfahrens beantragt. Der Vorstand der JoWooD Entertainment AG gibt bekannt, dass die Bemühungen um die Neustrukturierung der Kapitalisierung sowohl das Fremd- als auch dasEigenkapital betreffend am 6.1.2011 als gescheitert betrachtet werden mussten.
Aufgrund dieses Umstandes ist mit demselben Datum die materielle Insolvenz eingetreten.
Die JoWooD Entertainment AG hat daher die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens gemäß § 167 IO beim Handelsgericht Wien mit heutigem Tage beantragt.
Die Anleihegläubiger der 10%-Anleihe 2007-2011 (ISIN: AT0000A05TV0) werden gebeten, sich direkt beim Unternehmen (siehe Rückfragehinweis) zu melden, damitderen Rechte koordiniert werden können.
Der Vorstand geht davon aus, dass die Verhandlungen mit den Gläubigern und möglichen Investoren innerhalb von 90 Tagen positiv geführt und abgeschlossen werden können und somit der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden kann.
Die an der Wiener Börse notierte JoWooD Entertainment AG brachte zuvor am 5. Januar Klage gegen die KOCH Media GmbH ein. Seitens KOCH Media gibt es dazu noch keinen offiziellen Kommentar.
Mit der Klage begehrt JoWooD von KOCH Media GmbH die Bezahlung eines Betrages in Höhe von EUR 2,36 Mio zuzüglich Zinsen. JoWooD macht geltend, dass die von KOCH Media GmbH im Zuge der bei JoWooD im Jänner 2006 durchgeführten Sachkapitalerhöhung als Sacheinlage eingebrachten Forderungen überbewertet waren: Bei dieser Kapitalerhöhung gab JoWooD insgesamt 6,4 Mio neue Aktien zu einem Gesamtausgabepreis von EUR 6,4 Mio an KOCH Media GmbH aus. Allerdings hatte die Gegenleistung der KOCH Media GmbH nach aktuellen Berechnungen der JoWooD, die von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden, nur einen Wert von EUR 4,04 Mio.
Die Differenz zwischen dem Ausgabepreis der neuen Aktien und dem Wert der Sacheinlage in Höhe von EUR 2,36 Mio zuzüglich Zinsen macht JoWooD – gestützt auf die gesellschaftsrechtliche Differenzhaftung des Sacheinlegers – mit der beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage geltend. Der Vorstand der JoWooD sah sich heute vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu diesem Schritt aus gesellschaftsrechtlichen Gründen veranlasst.
Trotz der Unsicherheiten, die mit Gerichtsverfahren stets verbunden sind, geht JoWooD davon aus, dass der geltend gemachte verschuldensunabhängige Differenzhaftungsanspruch berechtigt ist. JoWooD erwartet allerdings, dass eine endgültige gerichtliche Entscheidung erst nach einem langwierigen Verfahren, das mehrere Jahre dauern kann, vorliegen wird. Der Ausgang des Verfahrens hat auf die Wirksamkeit der im Jänner 2006 durchgeführten Sachkapitalerhöhung keinen Einfluss.
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