Leitfaden zum Datenschutz

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Gerade beim Datenschutz ist die Rechtslage für Unternehmen oft kompliziert, meint der BITKOM. »Die Anforderungen an den Schutz persönlicher Informationen steigen, doch die Modernisierung des Datenschutzrechts steht noch aus«, sagt dessen Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das betreffe insbesondere die so genannte Auftragsdatenverarbeitung. Der Verband hat deshalb einen Praxisleitfaden für Firmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. »Der Leitfaden enthält einen Mustertext, den die Unternehmen in ihre Verträge mit Dienstleistern einbauen können«, erklärt Scheer. So sparen die Unternehmen Kosten für eine individuelle Rechtsberatung und sind rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite.

Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM

Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.

Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar.
 

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