Dell gegen Schrott-Export in die Dritte Welt
Damit gehe man sogar einen Schritt weiter als die Vereinbarungen der Basler Konvention, betont der Hersteller. In der Basler Konvention ist die Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung geregelt. Dabei wird der Export von Elektronikschrott abhängig von Material- oder chemischer Zusammensetzung untersagt.
Dell weitet im Unterschied dazu jetzt die Definition von Elektronikschrott auf alle nicht funktionsfähigen Teile und Geräte aus – unabhängig von der jeweiligen Materialzusammensetzung. Durch die strikte Kontrolle und Zertifizierung der Funktionsfähigkeit will man einen entscheidenden Beitrag leisten, um das unerlaubte Deponieren von Elektronikschrott in Entwicklungsländern zu verhindern. Somit erlaubt der Hersteller keinen Export von Elektronikschrott einschließlich nicht funktionsfähiger Elektronikgeräte und -teile aus Ländern der OECD oder EU in Entwicklungsländer – weder direkt noch über Drittstaaten.
Die Dell-Definition von Elektronikschrott umfasst keine Materialien, die die Basler Konvention als ungefährlich eingestuft hat. Außerdem bezieht sie sich nicht auf Komponenten, die dem Hersteller im Rahmen der Garantie zurückgegeben werden, und Materialien, die in der Fertigung eingesetzt werden. Tod Arbogast, Director Sustainable Business bei Dell, betont: »Als weltweit führender Technologie-Anbieter sind wir uns unserer Verantwortung für die richtige Entsorgung von Elektronikprodukten bewusst. Die Ergänzungen der Umweltstrategie entsprechen unserem jahrelangen Engagement in diesem Bereich. Wir appellieren an den Rest der Industrie, ebenfalls Wege wie wir zu gehen.«
Wie und ob sich das vom Hersteller ausgesprochene Verdikt in der Praxis durchsetzen lässt, wird sich allerdings erst zeigen müssen.