Keine Freiheit für den Freiherrn: Der für sein geschäftsmäßig betriebenes Abmahnwesen branchenweit gefürchtetete Rechtsvertreter stolperte – banal aber böse – über ein Zeitungs-Abo. Zunächst durchaus im Recht, blies er so zur Hatz auf die taz, dass ihm das Berliner Landgericht massiv auf die Finger schlug. Frohlocken und Feiern unter denen, die mit dem Blaublütigen zu tun hatten, wird sich angesichts dieser Nachricht nicht vollständig verhindern lassen – da helfen auch keine Abmahnungen. Mehr hierzu.
Die taz hat’s geschafft und gegen Gravenreuth gewonnen. Grund zum Feiern – nicht nur in Berlin.
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