Die Möglichkeit, Rechnungen via E-Mail zu versenden, bringt Vorteile wie Zeit- und Kostenersparnisse mit sich. Viele Unternehmen drucken ihre PDF-Eingangsrechnungen aus und fügen diese zu ihren Unterlagen, ohne zu wissen, dass es sich dabei um kein valides Rechtsdokument im umsatzsteuerlichen Sinne handelt. Denn damit erhaltene Dokumente für den Rechnungsempfänger vorsteuerlich abzugsfähig sind, müssen sie gemäß dem deutschen Signaturgesetz (SigG) signiert werden. Die Regelung schreibt vor, dass eine elektronische Schriftform eine Schriftform auf Papier nur ersetzen kann, wenn sie über eine „qualifizierte elektronische Signatur“ verfügt. Diese muss auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung gültigen Zertifikat beruhen und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) generiert worden sein. Ist dies nicht gegeben, kann das Finanzamt Vorsteuerrückforderungen verlangen.
Denn gemäß §15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes ist ohne qualifizierte elektronische Signatur der Rechnung kein wirksamer Vorsteuerabzug zulässig. Damit Empfänger auf Nummer sicher gehen und erkennen können, ob die eingehenden Rechnungen gesetzeskonform sind, hat Zertificon Solutions eine optionale Komponente der E-Mail-Verschlüsselungslösung Z1 SecureMail entwickelt. Diese erkennt und validiert qualifiziert signierte Dokumente.
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