In dem Elektro- und Elektronikgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz: ElektroG) ist die Produktverantwortlichkeit für Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Das Gesetz, welches im März 2005 verabschiedet und ein Jahr später wirksam wurde, regelt umfassend die Entsorgung gebrauchter Elektrogeräte: von Handys und Waschmaschinen über Fernseher und Computer bis hin zu Toastern und Kaffeemaschinen.
Was sind die Pflichten?
Alle betroffenen Hersteller und Händler von Geräten, die unter das ElektroG fallen, müssen sich und ihre Produkte seit dem 23.11.2005 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register – EAR registrieren lassen. Der Registrierungsantrag kann online im Internet (www.stiftung-ear.de) gestellt werden. Geräte müssen vor dem Inverkehrbringen so gekennzeichnet werden, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Geräte für private Haushalte müssen zusätzlich mit einer durchgestrichenen Mülltonne – dem Symbol aus Anhang II zum ElektroG – gekennzeichnet werden.
Hersteller von Geräten, die in privaten Haushalten genutzt werden, müssen bei der Registrierung zusätzlich (insolvenzsicherere) Entsorgungs- und Finanzierungsgarantien vorlegen, die jährlich zu erneuern sind. Außerdem müssen sie die Entsorgung ihrer Geräte sicherstellen.
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